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   BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 46/01 R   

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https://dejure.org/2002,2928
BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 46/01 R (https://dejure.org/2002,2928)
BSG, Entscheidung vom 11.04.2002 - B 3 KR 46/01 R (https://dejure.org/2002,2928)
BSG, Entscheidung vom 11. April 2002 - B 3 KR 46/01 R (https://dejure.org/2002,2928)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Verlag - Honorar - Werbeveranstaltung - Verkaufsveranstaltung - selbständiger Schulbuchautor - Gastautor - publizistische Leistung - Absehen - Begründung - Verwaltungsakt

  • Wolters Kluwer

    Schulbuchverlag - Selbständige Schulbuchautoren - Künstlersozialabgabe - Sozialversicherung - Betriebsprüfung - Künstlersozialkasse - Bemessungsgrundlage - Vergütung - Werbeveranstaltungen - Verkaufsveranstaltungen - Fehlende Ermessensausübung - Abgabepflicht - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 691
  • NZS 2003, 216 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 31/95

    Abgabepflicht eines Trägers der Sozialhilfe zur Künstlersozialversicherung,

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 46/01 R
    Die Klägerin ist dem Grunde nach zur KSA verpflichtet, weil sie einen Buchverlag betreibt (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KSVG idF vom 20. Dezember 1988, GVBl I 2606 - vgl im Einzelnen BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 15).

    Soweit ein Autor ein eigenes Buch oder dessen Konzept vorstellt, ist dies eine Fortsetzung der schriftstellerischen Tätigkeit, die dem Bekanntwerden des Werkes dient und damit "publizistisch" ist (vgl zum ganzen BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 15).

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 46/01 R
    Diese Übergangsvorschrift betrifft zwar ausdrücklich nur die Frage der Gerichtsgebühren; sie muss aber sinngemäß auch auf die außergerichtliche Kostenerstattung angewendet werden, um angesichts des mit der Neuregelung verbundenen Systemwechsels den erforderlichen Vertrauensschutz zu gewährleisten (so auch BSG vom 30. Januar 2002 - B 6 KA 12/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 7/00 R

    Publizistische Tätigkeit iS. des Künstlersozialversicherungsgesetzes

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 46/01 R
    Eine publizistische Leistung muss nicht im Zusammenhang mit dem Verfassen eigener schriftstellerischer Beiträge in Büchern oder sog Massenkommunikationsmitteln stehen; eine publizistische Leistung erbringt vielmehr jeder, der im Kommunikationsprozess an einer öffentlichen Aussage "schöpferisch mitwirkt" (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 46/01 R
    Die Revision war hinsichtlich des Bescheides vom 24. Mai 2000 mit der Maßgabe als unbegründet zurückzuweisen, dass die Klage als unzulässig, statt als unbegründet abzuweisen war; denn dieser Bescheid ist nicht Gegenstand des Verfahrens geworden (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17), auch wenn hier dieselbe Rechtsfrage streitig ist.
  • BSG, 28.08.1997 - 3 RK 13/96

    Abgabepflicht nach dem KSVG bei einmaliger Mitwirkung an Fernseh-Talkshows über

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 46/01 R
    Die Verfasser sind auch in ihrer Eigenschaft als Schulbuchautoren herangezogen und tätig geworden (vgl zur Heranziehung von Künstlern in Talkshows als "Prominente" außerhalb ihres Berufs BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 10), selbst wenn es dem Verlag nicht darauf ankam, dass jeder Autor nur eigene Bücher präsentierte; entscheidend war, dass der jeweilige Autor bei den Veranstaltungen des Verlags seine schriftstellerischen Erfahrungen auf dem speziellen Sektor der Schulbücher zu Gunsten der Verlagsprodukte einbringen sollte.
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96

    Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision per Telefax, Hilflosigkeit eines

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 46/01 R
    Die für die Übermittlung der Zustimmungserklärung der Beklagten gewählte Form - Telefax des Originals der Erklärung - reicht aus (BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 10).
  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 10/95

    Begriffe "Publizistik" und "Bereich Wort" im Künstlersozialversicherungsrecht,

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 46/01 R
    Die Schulbuchautoren sind Publizisten iS der §§ 2, 25 Abs. 1 KSVG, nämlich Sachbuchautoren (vgl zur weiten Auslegung der Begriffe Publizistik und Publizist BSG SozR 3-5425 § 26 Nr. 2).
  • BSG, 29.06.1977 - 11 RA 94/76

    Sprungrevision - Zulassung - Wirksamkeit - Ort der Mitteilung - Mitteilung im

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 46/01 R
    Das SG hat die (Sprung-) Revision in den Entscheidungsgründen seines Urteils zugelassen; dass die Zulassung im Tenor des Urteils nicht erwähnt ist, ist unschädlich (vgl BSG SozR 1500 § 161 Nr. 16; Krasney/Udsching, Hdb des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl 1997, Kapitel IX, RdNr 27).
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 17/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmensübergang - Unternehmenskauf -

    Das BSG hat sich wiederholt schon mit § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KSVG befasst, brauchte dabei aber mangels Entscheidungserheblichkeit keine näheren Ausführungen dazu zu machen, wie der Begriff "Verlag" iS des KSVG im Einzelnen zu verstehen ist (vgl BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 15 - Schulbuchverlag; BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 6 und § 25 Nr. 9 - Musikverlag; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12 und § 24 Nr. 20 - Zeitungsverlag; BSG SozR 3-5425 § 26 Nr. 2 = BSGE 78, 118 - Presse- und Kunstverlag; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 6 - Romanverlag; BSG SozR 5425 § 2 Nr. 1 - Herausgabe eines Schwimm-Magazins).
  • LSG Hessen, 13.03.2019 - L 4 SO 218/17

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Sozialhilfeleistungen nach Nichtangabe des

    Tut ein Antragsteller dies nicht, sondern verlässt sich auf seine eigene rechtliche Bewertung, ist dies, sofern sich diese als falsch herausstellt, in der Regel - und so auch hier - grob fahrlässig, umso mehr wenn der eigenen Überzeugungsbildung keine sachkundige Beratung zugrunde liegt (vgl. allerdings für einen bekanntermaßen zwischen Betroffenem und Leistungsträger umstrittenen Umstand - BSG, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 KR 46/01 R -, SozR 3-5425 § 25 Nr. 15 = juris, Rn. 18).
  • LSG Sachsen, 15.10.2020 - L 3 AS 696/18
    Der Verschuldensvorwurf setzt voraus, dass die Erheblichkeit dem Betroffenen bekannt war oder sein musste (vgl. BSG Urteil vom 11. April 2002 - B 3 KR 46/01 R - SozR 3-5425 § 25 Nr. 15 = NZW 2003, 691 = juris Rdnr. 18; Schütze, in: Schütze, SGB X [9. Aufl., 2020] § 45 Rdnr. 56 m. w. N.).

    Grob fahrlässig ist es auch, Anfragen und Erklärungen der Behörde einfach nicht zur Kenntnis zu nehmen oder die Mitteilung von als im Verhältnis zur Behörde streitig erkannten Tatsachen zu unterlassen (vgl. BSG, Urteil vom 11. April 2002, a. a. O. juris Rdnr. 18).

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